So, da ich über das Wochenende nicht zu Hause war, jetzt die Antworten, die übers Wochenende (also Freitag & Samstag) eingetrudelt sind.
Das Bayerische Landeskriminalamt schreibt: “Für die weitere Bearbeitung dürfen wir noch um Übermittlung einer beglaubigten Pass- bzw. Ausweiskopie bitten. Nachdem in die Sachbearbeitung andere Dienststellen einzubinden sind, kann dies etwas Zeit beanspruchen. Daher dürfen wir Sie bitten, sich etwas zu gedulden.”
Also schon die 2. Stelle (nach dem BKA), die gern eine beglaubigte Ausweiskopie haben will.
Als nächstes antwortet das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein folgendes: “mit Schreiben [...] beantragen Sie die Löschung Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten. Ihr Löschersuchen kann nur beantwortet werden, wenn Ihre Identität geklärt ist. Ich bitte um Übersendung einer Kopie Ihres Personalausweises. Nach Eingang der Kopie sollten Sie von einer Bearbeitungszeit Ihres Anliegens von ca. 5 Wochen ausgehen.”
Oh, haben die da den falschen Vordruck erwischt? Löschung? Davon steht nix in meinem Anschreiben (das wäre dann erst der 2. Brief gewesen
). Ich werde meine (normale) Ausweiskopie hinschicken, zusammen mit einem Anschreiben, dass ich keine Löschung sondern Auskunft beantragt habe. Wenn die bei Kriminalermittlungen genauso gut lesen…
Dann teilt kurz und knapp das “Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen” mit: “[...] dass bei der nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzbehörde keine Daten zu Ihrer Person gespeichert sind.”
Das LKA des gleichen Landes gibt auch eine Negativ-Auskunft: “weder in dem Auskunftssystem der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen (POLAS NRW) noch in anderen polizeilichen Arbeitsdateien, in denen das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen im eigenen Zuständigkeitsbereich erfasst, sind Daten durch meine Behörde zu Ihrer Person gespeichert.”
Klingt soweit erstmal gut, aber es geht noch weiter: “Gemäß §18 Absatz 5 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) darf jede Polizeibehörde nur über die Daten Auskunft geben, die sie in eigener Verantwortlichkeit gespeichert hat. Soweit personenbezogene Daten von Ihnen bei einer anderen Polizeibehörde des Landes Nordrhein-Westfalen eventuell gespeichert sind, entzieht sich die Auskunft hierüber folglich meiner Befugnis. Meiner Auskunftsbefugnis entziehen sich auch solche Daten, die durch andere Bundesländer im Informationssystem der Polizei (INPOL) gespeichert wurden. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, sofern Sie Anhaltspunkte haben, dass der personenbezogene Daten zu Ihrer Person durch eine andere Polizeidienststelle gespeichert sein könnten, ein Auskunftsersuchen direkt an diese Polizeidienststelle zu richten.”
Na toll – das heißt, ich kann jetzt alle PDs in NRW einzeln anschreiben? Das wird ein Spaß!
Als Letztes hat noch die Bundespolizei geantwortet, dass sie eine komplette Personalausweiskopie haben will. Wer also auch an die Bundespolizei ein Auskunftsersuchen schickt: Personalausweiskopie gleich mitschicken!
Hey,
Danke für deine Dokumentation. Zwei Vorschläge:
1. Vielleicht wäre es sinnvoll, ein Blogposting pro Behörde zu machen. In dem oben und anderen finden sich diverse Behörden. Oder du taggst die Beiträge entsprechend.
2. Weiterhin ist es sinnvoll, eine Übersichtsseite zu bauen. Dort steht eine Tabelle mit den Behörden, die du angeschrieben hast und der Auskunft (verlinkt zum jeweiligen Blogbeitrag)
Hey Jens,
danke für die guten Tipps!
zu 1.: Ich habe schon Kategorien für jeden Beitrag festgelegt, allerdings werden die standardmäßig nicht angezeigt, das stimmt…muss ich mal schauen.
2. ist eine sehr gute Idee, werde ich wohl morgen mal umsetzen!
Vielen Dank!
morphium
edit: Also, ich habe jetzt wieder das Standard WordPress-Design aktiviert, das zeigt die Kategorien mit an. Auf der rechten Seite sind auch die Kategorien sichtbar.
Pingback: Übersicht über den Verlauf und 2 Antworten | Auskunftsersuchen