Da ich die letzten Tage ziemlich viel zu tun hatte, hier jetzt die Antworten der letzten Woche, zuerst die Negativ-Bescheide:
Das Ministerium des Inneren Brandenburg teilt mir mit, dass “Sie bei der Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg nicht erfasst und somit keine Daten zu Ihrer Person gespeichert sind.”
Die Bundespolizei teilt mit, dass “in den Dateien der Bundespolizei keine Daten zu Ihrer Person gespeichert sind”. Außerdem schreiben sie noch: “Falls Sie Ihr Anliegen weiter verfolgen möchten, können Sie sich auch an das Bundeskriminalamt [...] wenden.” – diesen Teil verstehe ich nicht so ganz, aber da ich ja sowieso ans BKA auch eine Anfrage gesendet habe, mach ich mir darüber erstmal keine weiteren Gedanken. Falls jemand weiss, was gemeint sein könnte, bitte kommentieren!
Als nächstes die Antworten, in denen Ausweiskopien gewünscht werden:
Das Thüringer LKA wünscht eine amtlich beglaubigte Ausweiskopie. Ich rechne dort auch mit einer Positiv-Auskunft. Allerdings schreiben sie auch: “Sie werden daher auch um Mitteilung gebeten, aus welchem Anlass, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang personenbezogene Daten über Sie bei der Thüringer Polizei angefallen sein können. Eine Pauschalauskunft wird nicht erteilt.”
Ich werde also erstmal die beglaubigte Ausweiskopie hinsenden und das Gleiche schreiben wie schon im 1. Brief: “Meiner Anfrage liegt ein generelles Informationsinteresse unter Wahrnehmung meines verfassungsrechtlich verbürgten Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung zugrunde. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ich dies als hinreichend im Hinblick auf §47 (1) ThürPAG ansehe. Da mir kaum stichhaltigere Gründe für ein Auskunftsverlangen einfallen als eben die Wahrnehmung eines Grundrechts, werde ich keine weiteren Gründe angeben.” Weder von meiner Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit wikileaks.de (die das LKA Thüringen durchgeführt hat) noch von meiner Einladung zum Massen-Gentest (wo ich nat. die Abgabe einer Speichelprobe abgelehnt habe) werde ich zu diesem Zeitpunkt etwas schreiben.
Auch das Zollkriminalamt möchte eine beglaubigte Ausweiskopie haben, die sie auch bekommen werden.
Und auch das Innenministerium Sachsen-Anhalt bittet um Übersendung einer Ausweiskopie.
Das Innenministerium Brandenburg bestätigt mir den Eingang meines Schreibens und teilt mir mit, dass das Polizeipräsidium zuständig ist und dass ich von dort weitere Nachrichten erhalten werde.
Zum Schluss gibt es noch eine positive Antwort des LKA Hamburg (die, die beim 1. mal meinen Namen falsch geschrieben hatten), und zwar “werden neben den vollständigen Personalien (incl. Adresse und Nationalität) die Daten zu folgendem Vorgang gesichert:”
Dann steht da, dass ich in 1 Vorgang (vom 01.08.2009) Zeuge bin – davon wusste ich auch vorher schon (und mit der Antwort habe ich gerechnet).
Die Daten sind im ComVor gespeichert und werden demnach 3 Jahre (für Zeugen) gespeichert und “in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten nicht vorzeitig gelöscht”.
“Darüber hinaus weist die Polizei [...] darauf hin, dass:
- eine Auskunft über Verfahren, bei denen die Einleitung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft (StA) im Zeitpunkt der Beantragung der Auskunft noch nicht mehr als sechs Monate zurückliegt, nicht erteilt wird;
- die StA die Frist der Nummer 1 auf bis zu 24 Monate verlängern kann, wenn wegen der Schwierigkeit oder des Umfangs der Ermittlungen im Einzelfall ein Geheimhaltungsbedürfnis fortbesteht;
- der Generalstaatsanwalt, in Verfahren der Generalbundesanwaltschaft der Generalbundesanwalt, über eine darüber hinaus gehende Verlängerung der Frist entscheidet;
- die Entscheidungen nach den o.a. Nummern 2 und 3 und die Gründe zu dokumentieren sind.”
Also _könnte_ da noch was sein, aber ich gehe erstmal nicht davon aus.
Die Übersicht ist natürlich aktualisiert.